Achtung – Verpackungsgesetz! Was Händler beim Vertrieb und Versand von Waren in und nach Deutschland beachten müssen.

Bereits seit Januar 2019 müssen Unternehmen, die ihre Ware in Verpackungen an Privatkunden in Deutschland vertreiben, die Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) einhalten. Vor allem Versand- wie auch Onlinehändler sind vom VerpackG betroffen, da sie häufig Produkte mithilfe von Versand- und Produktverpackungen an Privatkunden verschicken. Was für Pflichten müssen Versandhändler, aber auch alle anderen betroffenen Unternehmen, beachten? Wie sieht es bei Ex-bzw. Import von Waren nach Deutschland aus?
Zusammen mit unserem Partner Lizenzero klären
wir rund um das deutsche Verpackungsgesetz auf – inklusive einer schnellen
Checkliste zur Überprüfung, ob Sie von der Gesetzgebung betroffen sind.
Was ist das deutsche Verpackungsgesetz?
Der boomende Onlinehandel,
aber auch die Nachfrage nach Single-Haushalt-Produkten und die steigende
ToGo-Mentalität sorgen dafür, dass der Verpackungsabfall jährlich weiter
anwächst. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Recyclingquoten dieser
Verpackungsabfälle deutlich zu erhöhen, hat der deutsche Gesetzgeber das
Verpackungsgesetz eingeführt.
Unternehmen, die verpackte Waren an Endverbraucher in Deutschland vertreiben und so Verpackungen in den
Geltungsbereich Deutschland in Umlauf bringen, sollen verstärkt ihrer
Produktverantwortung nachkommen. Unter
dieser Verantwortung zählt nämlich nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die
zugehörige Verkaufsverpackung (Versand-, Service- oder Produktverpackungen) –
doch wer sorgt für eine fachgerechte Verwertung?
Um dieser Verantwortung Sorge zu tragen, sollen sich
betroffene Unternehmen an dem Entsorgungs- und Verwertungsprozess ihrer
Verpackungen, also der Sammlung, Sortierung und Verwertung, durch Zahlung eines
„Lizenzentgeltes“
an einem dualen System
beteiligen
. Die bis 2019 geltende Verpackungsverordnung hat diese Pflicht
bereits seit 1991 vorgesehen – jedoch gab es keinen Kontrollmechanismus, so dass
viele Trittbrettfahrer dies zu ihrem Vorteil nutzten. Durch die Einführung des
Verpackungsgesetzes wurde die „
Zentrale Stelle Verpackungsregister“
geschaffen, die mithilfe des Melderegisters LUCID die Umsetzung der Pflichten
seit 2019 kontrollieren kann. Nichteinhaltende Unternehmen können so
leicht entdeckt und sanktioniert werden.
Das Verpackungsgesetz ermöglicht dem Gesetzgeber eine
schnelle und leichte Kontrolle der Pflichteinhaltung. Setzt ein Unternehmen die
Pflichten ganz oder teilweise nicht um, so können Sanktionen wie
Bußgelder bis zu 200.000 EUR oder Verkaufsverbote drohen.
©Lizenzero
Übergeordnetes Ziel ist es, die Recyclingquoten bis 2022 zu
erhöhen, so dass Unternehmen verstärkt
ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige
Verpackungen
einsetzen
– also einen Schritt für eine bessere, umweltgerechtere Zukunft voranzutreiben.
Checkliste: Ist mein Unternehmen vom deutschen VerpackG betroffen?
Mithilfe dieser Checkliste können Sie schnell feststellen, ob Sie die Pflichten des deutschen Verpackungsgesetzes einhalten müssen:
- Sind Sie gewerbemäßig als Händler tätig?
- Vertreiben Sie verpackte Waren an Privatkunden in Deutschland?
- Handelt es sich bei diesen Verpackungen um Verkaufsverpackungen (Versand-, Service- oder Produktverpackungen)?
Sollten Sie alle Fragen mit JA beantworten, gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz als
Erstinverkehrbringer und müssen die Pflichten einhalten. Welche Pflichten das
genau sind und wie sich das Verpackungsgesetz bei Spezialfällen verhält, lesen
Sie im Folgenden.
Welche Pflichten müssen betroffene Unternehmen einhalten?
Erstinverkehrbringer befüllen erstmalig Verpackungen mit Ware und bringen diese im Geltungsbereich des VerpackG in Umlauf, in dem sie die verpackten Waren an Endverbraucher in Deutschland vertreiben. Da die genutzten Verpackungen, die in den privaten Haushalten der Verbraucher anfallen, in Deutschland entsorgt und verwertet werden, müssen die betroffenen (Online-)Händler insgesamt drei Pflichten einhalten – bevor die erste Verpackung verschickt wird:
- Registrierungspflicht: Händler sind verpflichtet, sich bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in das öffentlich einsehbare Melderegister LUCID zu registrieren. Die dort erhaltene Registrierungsnummer muss zwingend bei dem genutzten dualen System angegeben werden – siehe Pflicht 2.
- Systembeteiligungspflicht: Die sogenannte Lizenzierungspflicht schreibt Unternehmen vor, die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei einem dualen System (z.B. Interseroh über den Onlineshop Lizenzero) zu beteiligen. Durch die Zahlung eines Lizenzentgeltes, welches sich nach Menge und Materialart der Verpackung berechnet, finanzieren die Unternehmen den Entsorgungsprozess der Verpackungen.
- Datenmeldepflicht:
Anschließend müssen die lizenzierten Verpackungsmengen sowie der Name des
dualen Systems bei LUCID gemeldet werden.
Achtung:
Die angegebenen Daten in LUCID müssen jederzeit mit den Daten beim dualen
System übereinstimmen! Die ZSVR kontrolliert die Datensätze regelmäßig, so dass
es bei Diskrepanzen zu Abmahnungen kommen kann.
Spezialfälle für Versand- und Onlinehändler
Im Versand- und Onlinehandel gibt es ein paar besondere
Fälle, bei denen nicht direkt klar ist, welches Unternehmen die
Verpackungsgesetz-Pflichten übernehmen muss. Mithilfe der folgenden Übersicht
erhalten Sie mehr Klarheit.
Warenversand aus
Österreich oder der Schweiz nach Deutschland:
Als Österreichischer oder Schweizer Händler verkaufen Sie
Produkte nach Deutschland? Diese gehen
direkt
an deutsche Privatkunden, ohne das ein Zwischenhändler eingeschaltet ist? Dann
sind Sie für die Einhaltung der VerpackG-Pflichten verantwortlich. Dies gilt
für alle mit nach Deutschland eingeführten
Verkaufsverpackungen.
Sollten Sie einen Zwischenhändler nutzen, ist die Regelung
nicht ganz deutlich: Wenn Sie
beim
Grenzüberschritt der Ware
die rechtliche Verantwortung über diese tragen,
müssen Sie das Verpackungsgesetz einhalten. Wir empfehlen dies vertraglich
genau festzulegen, um die Nicht-Zuständigkeit belegen zu können.
Warenversand aus
Deutschland nach Österreich:
Als Deutsche Händler verkaufen Sie Ihre Produkte an
österreichische Kunden? Dann müssen Sie die Regelungen der
österreichischen Verpackungsverordnung beachten! Weitere
Informationen können Sie beim Dualen System Interseroh nachlesen:
Verpackungsentpflichtung
Österreich
.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
Das deutsche Verpackungsgesetz besagt, dass Unternehmen alle Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenzieren müssen. Unter diesen Begriff fallen:
- Produktverpackungen: Diese werden zum Schutz und einfachen Transport der Ware genutzt (z.B. Joghurtbecher)
- Versandverpackungen: Diese werden zum Versand der Ware eingesetzt und inkludieren alle zum Versand genutzten Hilfsmaterialien wie Luftpolsterfolie, Klebeband oder sonstige Füllmaterialien (z.B. Versandkarton)
- Serviceverpackungen: Diese werden zur direkten Übergabe der Ware an den Endkonsumenten genutzt (z.B. Brötchentüte)
alles bei dem privaten Endverbraucher und wird dort entsorgt.
©Lizenzero
Über Lizenzero
Der Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero ermöglicht
betroffenen Händlern eine
einfache und
schnelle Umsetzung der Verpackungsgesetz-Pflichten
. Als Teil des
Umweltdienstleisters und Dualen Systems Interseroh profitieren die Kunden von
Lizenzero von der langjährigen Expertise und können so ein
umfassendes Komfort-Paket erhalten. Nutzen Sie jetzt die exklusiven
Vorteile von Lizenzero – wie den einfachen Mengen-Download für LUCID –
und
lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen bei Lizenzero!
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